Einführung der E-Rechnungspflicht
Die Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Frankreich erfolgt stufenweise ab dem 1. September 2026. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können, während Großunternehmen und mittelständische Unternehmen (ETI/GE) zusätzlich zum Versand verpflichtet sind. Ab dem 1. September 2027 gilt die Versandspflicht auch für kleine und mittlere Unternehmen (PME/TPE). Der Austausch elektronischer Rechnungen erfolgt dabei nicht über das ursprünglich geplante staatliche Portal PPF, sondern über zertifizierte Plateformes Agréées (PA). Das PPF übernimmt künftig hauptsächlich die Funktion eines zentralen Unternehmensverzeichnisses (Annuaire) sowie die Weiterleitung steuerrelevanter Daten an die französische Steuerverwaltung (DGFiP).
E-Reporting-Anforderungen
Neben dem verpflichtenden B2B-E-Invoicing schreibt die französische Gesetzgebung auch ein E-Reporting für Transaktionen vor, die nicht über das nationale E-Rechnungsverfahren abgedeckt werden. Hierzu zählen insbesondere B2C-Umsätze, grenzüberschreitende B2B-Geschäfte sowie – bei Dienstleistungen mit Ist-Versteuerung – die Meldung von Zahlungseingängen.
Rechnungsprozess und Statusmeldungen
Der Rechnungsprozess sieht vor, dass Lieferanten ihre Rechnungen über eine zertifizierte Sendeplattform an die Empfangsplattform des Käufers übermitteln. Parallel werden steuerrelevante Informationen sowie Statusmeldungen an die DGFiP weitergeleitet. Der gesamte Rechnungslebenszyklus wird dabei durch standardisierte Statusmeldungen transparent nachvollziehbar – von der Einreichung, dem Empfang und der Bereitstellung über die Annahme oder Ablehnung bis hin zu prozessbezogenen Status wie „in Bearbeitung“, „genehmigt“, „bezahlt“, „abgeschlossen“ oder „storniert“. Dadurch wird eine lückenlose Nachverfolgung des Rechnungs- und Zahlungsprozesses zwischen Lieferanten, Käufern und Steuerbehörden sichergestellt.